Schaubezirke
Das Verbandsgebiet ist in 7 Schaubezirke eingeteilt. Die Grenzen der Schaubezirke orientieren sich im Wesentlichen an den Einzugsgebieten der Gewässer. Auf Grund der geographischen Verhältnisse besteht der Schaubezirk 4 aus 3 Teilgebieten.
Gleichzeitig stellen die Schaubezirke auch die Bearbeitungsgebiete bzw. Baulose dar.
Die Schaubezirke beinhalten die Einzugsgebiete folgender Hauptgewässer. Die Verbandsversammlung hat gemäß § 6 der Satzung für die Schaubezirke nachstehende Gewässerschaubeauftragte gewählt.
Schaubezirk | Einzugsgebiete der Hauptgewässer | Schaubeauftragte |
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1 | Zierower Bach, Beckerwitzer Graben, Köppernitz, | Herr Hünemörder |
2 | Metelsdorfer Graben, Rummelbeck, Triwalker Bach | Herr Möckelmann |
3 | Greeser Bach | Herr Illing |
4 | (1) Fließgewässer der Insel Poel, (2) Blowatzer Bach, (3) Fließgewässer im Gebiet der Hansestadt Wismar, Hornstorfer Graben | Herr Frehse |
5 | Farpener Bach südlich der Kreisstraße K 33 bei Neuburg, Lischower Graben, Madsower Graben, Benzer Graben, Redentiner Graben | Herr Wittmiß |
6 | Harkenbäk, Katzbach, Grundshägener Graben, Klützer Bach | Herr Klink |
7 | Tarnewitzer Bach, Damshägener Bach, Hoinerbeck, Groß Walmstorfer Graben | Herr Junkelmann |
Die Gewässerschau ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit des Verbandes und ist deshalb als Verbandsschau zu bezeichnen. Sie dient der Feststellung des Zustandes der von dem Verband zu betreuenden Anlagen und Gewässern. Die verbandlichen Anlagen sind auf ihre Dauerhaftigkeit und Sicherheit zu kontrollieren. Abgeschlossene Unterhaltungsmaßnahmen werden begutachtet und beurteilt. Weiterhin werden im Rahmen der Verbandsschauen Schäden und Defizite an den Gewässern aufgezeigt, die Ursachen und Lösungen diskutiert und in Protokollen dokumentiert. Die Verbandsschauen sind ein wichtiger Bestandteil für die jährliche Planung der Unterhaltungsleistungen. Gleichzeitig dient die Verbandschau als Verbindung zur staatlichen Aufsicht.
Die Schauen liegen im öffentlichen Interesse. Die Verbandsschau werden jedes Jahr im März/April durchgeführt und auf der WEB -seite des Verbandes, dem Bekanntmachungsportale der Landkreise NWM/LRO und durch die Gemeindeverwaltungen ortsüblich bekannt gemacht. Jedermann hat die Möglichkeit an den öffentlich bekanntgemachten Terminen teilzunehmen und das Wort zu ergreifen. Die Bereitstellung einer Transport/Mitfahrgelegenheit kann nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern gewährleistet werden.
Die gewählten Schaubeauftragten sind ehrenamtlich tätig, sie sind aktive Landwirte und teilweise auch Mitglied im Vorstand des Verbandes. In Bezug auf die Schauen agieren sie als regionale Kontaktstelle und unterstützen durch ihr Fachwissen und ihre Ortskenntnisse den Verband.