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Aufgaben

Der Wasser- und Bodenverband "Wallensteingraben-Küste" ist ein Gewässerunterhaltungsverband.

Ihm obliegt die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung innerhalb seines Verbandsgebietes auf der Grundlage des § 39 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Unterhaltung bzw. der Betrieb der Anlagen , die der Abführung des Wassers dienen, gemäß § 62 des Wassergesetzes des Landes M-V (LWaG).

Der Bau und die Unterhaltung von Deichen und anderen Anlagen zur Sicherung des Hochwasserabflusses, soweit sie nicht zu den Aufgaben des Landes M-V gehören, sind gemäß § 73 LWaG eine weitere gesetzliche Aufgaben des Verbandes.

Nach dem Wasserverbandsrecht kann der Verband weitere zusätzliche Aufgabe übernehmen.

Die Mitgliederversammlung des Verbandes hat im Rahmen des Satzungsrechtes hiervon Gebrauch gemacht. Der Gewässerausbau § 2 Nr. 1 WVG i. V. mit § 68, Abs. 1, Nr. 2 LWaG und die Unterhaltung sonstiger wasserwirtschaftlicher Anlagen § 2 Nr. 7 WVG seiner Mitglieder sind zusätzliche Aufgaben, die im Auftrag und zu Lasten der bevorteilten Mitglieder auszuführen sind. Auch die Beseitigung von Abfall im Zusammenhang mit der Durchführung der Verbandsaufgabe § 2 Nr. 10 WVG ist eine satzungsgemäße Aufgabe, die ebenfalls durch das jeweilige Mitglied zu finanzieren ist.

Weitere Ausführungen zu den Aufgaben sind in der Satzung des Verbandes vom 01.01.2017 nach zu lesen.