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Sohlkrautung und Böschungsmahd

Krautung der Gewässersohle

Der Pflanzenwuchs ist in allen Gewässern mehr oder weniger festzustellen. Er ist überwiegend abhängig von witterungsbedingten Faktoren und dem Eintrag von pflanzenverfügbaren Nährstoffen in das Gewässer. Durch Beschattung des Gewässers kann die Produktion von Biomasse gehemmt werden. Starke Verkrautung in der Gewässersohle kann bereis bei mittleren Abflussmengen zum beträchtlichen Rückstau und damit zur Erhöhung der Hochwassergefahr führen. Der dadurch entstehende Rückstau wirkt sich sofort und meistens nachteilig auf angeschlossene Entwässerungssysteme aus. Senken in Acker- und Grünlandflächen vernässen zunehmend und können nicht mehr bewirtschaftet werden. Die Vorflut für sonstige Entwässerungsanlagen aus den bebauten Gebieten kann nicht ausreichend gewährleistet werden.

Mahd der Gewässerböschung

Bewachsene Böschungen sind zu mähen, um das Gewässerprofil für den Hochwasserabfluss frei zuhalten. Bei Gewässern mit hydraulisch ausreichenden Profilen ist aus ökologischen Gründen nur eine Böschung zu mähen. Der Bereich des gegenüberliegenden Böschungsfusses ist teilweise mit zu mähen. Durch das Mähen wird die Grasnarbe auf den Böschungen stabilisiert.

Häufig wird die einseitige Böschungsmahd mit der Sohlkrautung kombiniert und in einem Arbeitsgang ausgeführt. Um die Reproduktionsabläufe in Flora und Fauna nicht zu gefährden, erfolgt die Unterhaltungsleistung in den Monaten Juli bis Dezember. Bei starkem Bewuchs kann zur Sicherung des Abflusses eine frühere Leistung erforderlich sein. In Ausnahmen wird eine zweite Sohlkrautung und Böschungsmahd ausgeführt. Die Sohlkrautung und Böschungsmahd erfolgen in den hydraulisch stark beanspruchten Gewässern mindestens einmal im Jahr. Zum Einsatz gelangen schneidende Werkzeuge, wie der Mähkorb am Mobil- oder Kettenbagger. Es werden auch Traktoren mit Anbaugeräten, sowie selbstfahrende Mäh- und Harkmaschinen eingesetzt. An größeren Gewässern können Mähboote eingesetzt werden. Unter besonderen Bedingungen wird manuell gekrautet und gemäht. Das Kraut und das Mähgut sind auf der Böschungsoberkante abzulegen. Durch die Entnahme der Biomasse aus dem Gewässerprofil verringern sich die Nährstoffe und die Schlammablagerungen im Wasserkörper. Zur Reduzierung des abgelagerten Krautes und Mähgutes kann an größeren Gewässern gemulcht werden. Innerhalb von geschlossenen Gehölzbestand ist keine Sohlkrautung und Böschungsmahd erforderlich. Die meisten Gewässer haben ein sehr geringes Gefälle, wodurch die Notwendigkeit dieser Maßnahmen bekräftigt wird.

Jährlich werden ca. 400 km der 647 km offenen Gewässer gekrautet bzw. gemähd.

großer Kettenbagger mit Mähkorb bei der Sohlkrautung
Hauptgewässer im ehemaligen Polder
einseitige Böschungsmahd am Greeser Bach
Mäh-Harkkonbination in Einsatz
Mobilbagger mit Mähkorb
kleiner Kettenbagger mit Mähkorb bei der Sohlkrautung und Böschungsmahd
einseitige Böschungsmahd an kleinerem Gewässer
kleiner Kettenbagger bei der Sohlkrautung
Köppernitz, nach Sohlkrautung und wechselseitiger Böschungsmahd
Beckerwitzer Graben, Sohlkrautung mit wechselseitiger Böschungsmahd
Beckerwitzer Graben, starke Verkrautung behindert Vorflut